<tc>Deutschkurse für visarelevante Zwecke</tc>
Unsere über 23-jährige Erfahrung im Kontext visarelevanter Sprachkurse
Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung als Deutsch-Sprachschule arbeitet Evolanguage mit internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus unterschiedlichsten Ländern und beruflichen Hintergründen.
Auf Basis dieser langjährigen Erfahrung sind wir mit häufigen sprachbezogenen Anforderungen, typischen Zeitabläufen sowie den im Rahmen von Visumanträgen üblichen Kursunterlagen vertraut.
Wir unterstützen unsere Teilnehmenden durch die Bereitstellung klarer und korrekter Kursdokumente, offizieller Anmeldebestätigungen sowie strukturierter Informationen zu unseren Programmen. Dies hilft dabei, Visumanträge vorbereitet, vollständig und zeitlich geordnet einzureichen.
Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden.
Deutschprogramme für unterschiedliche Aufenthaltszwecke
Wir bieten Deutschprogramme für internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, die in Deutschland studieren, arbeiten oder eine berufliche Ausbildung absolvieren möchten.
Die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels erfolgt stets vorbehaltlich der offiziellen Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Stellen.
Sprachkursvisum
Für Personen, die den Erwerb der deutschen Sprache verfolgen, kann ein Sprachvisum oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Sprachkurses erteilt werden. Diese beträgt in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten.
Als allgemeine Orientierung verlangen die Behörden üblicherweise einen Kursumfang von mindestens 18 Unterrichtseinheiten pro Woche. Die konkreten Anforderungen können je nach Botschaft oder Ausländerbehörde variieren.
Sprachniveau B2
Für eine berufliche Ausbildung sowie für viele nicht-akademische Beschäftigungswege in Deutschland wird üblicherweise ein Deutschniveau von B2 (GER) vorausgesetzt.
Sprachniveau C1
Für ein Hochschulstudium sowie für Tätigkeiten in reglementierten medizinischen Berufen wie Humanmedizin, Pharmazie oder Zahnmedizin ist in der Regel ein höheres Deutschniveau erforderlich.
In diesen Fällen wird häufig das Niveau C1 (GER) benötigt, um Hochschulzugangsprüfungen wie DSH oder TestDaF zu bestehen oder die sprachlichen Voraussetzungen für Anerkennungs- und Berufszulassungsverfahren zu erfüllen.
Die Zulassung zu einer deutschen Hochschule setzt in der Regel den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 (GER) voraus, erbracht durch einen anerkannten Prüfungsanbieter.
Vorbereitung auf den Visumstermin
Vor der Buchung eines Visumtermins wird dringend empfohlen, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und im Original vorzubereiten.
In einigen Fällen werden Termine sehr kurzfristig vergeben, teilweise innerhalb von zwei Wochen, wodurch nur begrenzte Zeit für die Beschaffung fehlender Dokumente bleibt.
Zur Einleitung des Visumverfahrens sollten Antragstellende die deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat im Heimatland kontaktieren. Antragsformulare sowie offizielle Dokumentenlisten sind in der Regel auf den Websites der jeweiligen Auslandsvertretungen verfügbar.
Intensive Deutschprogramme
Evolanguage bietet langfristige Intensivprogramme mit 20 Unterrichtseinheiten pro Woche an, die auf einen strukturierten und kontinuierlichen Spracherwerb ausgerichtet sind.
Die Teilnahme an einem Sprachkurs stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums, eine Hochschulzulassung oder eine Beschäftigung dar. Kursanmeldung und Kursunterlagen dienen als Bestandteil des Gesamtantrags und unterliegen der behördlichen Prüfung.
Anmeldeprozess
Schritt 1: Kursanmeldung
Um offizielle Kursdokumente für visarelevante Zwecke zu erhalten, ist die Anmeldung zu einem unserer PREMIUM-Intensivkurse erforderlich. Diese Programme umfassen 20 Unterrichtseinheiten pro Woche und sind für Laufzeiten zwischen 3 und 12 Monaten verfügbar.
ℹ️ Eine Übersicht der verfügbaren Kurse finden Sie hier: Deutschprogramme für visarelevante Zwecke
Schritt 2: Gebühren und Zahlung
Teilnehmende tragen die vollständige Kursgebühr sowie eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 100€ oder 250€, erhoben durch Evolanguage.
Deutsche Auslandsvertretungen verlangen in der Regel den Nachweis, dass der Sprachkurs vollständig bezahlt wurde. Daher müssen im Rahmen des Visumantrags sowohl die offizielle Anmeldebestätigung als auch die Quittung über die vollständige Kursgebühr vorgelegt werden.
Unsere Verwaltungsgebühr umfasst schulbezogene Leistungen wie die Ausstellung der offiziellen Anmeldebestätigung, die Vorbereitung der kursbezogenen Unterlagen für den Visumantrag, gegebenenfalls die Abstimmung der Kursdaten sowie den Versand der Originaldokumente per Expresskurier an Ihre Adresse im Ausland.
Diese Verwaltungsgebühr beinhaltet keine Botschafts- oder Behördengebühren. Solche Gebühren sind separat und direkt an die zuständigen Stellen zu entrichten.
Schritt 3: Übermittlung persönlicher Daten
Nach Zahlungseingang senden Sie bitte eine Kopie Ihres Reisepasses sowie Ihre vollständige Postanschrift an info@evolanguage.de.
Schritt 4: Versand der Originaldokumente
Sobald die vollständigen Kursgebühren eingegangen sind und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, bereitet Evolanguage die Original-Anmeldebestätigung sowie die offizielle Zahlungsquittung vor und versendet diese.
Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von etwa einer Woche.
Die Dokumente werden per FedEx Express an Ihre Adresse außerhalb Deutschlands verschickt.
Schritt 5: Krankenversicherung
Für den Visumantrag ist ein gültiger Krankenversicherungsschutz erforderlich. Eine internationale Krankenversicherung können Sie hier abschließen: Krankenversicherung für internationale Teilnehmende
Schritt 6: Visumtermin und erforderliche Unterlagen
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, sollten Sie einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren.
Beim Termin sind in der Regel alle Unterlagen im Original vorzulegen, darunter die Anmeldebestätigung der Sprachschule, der Nachweis über die vollständige Kursgebühr, der Krankenversicherungsnachweis, der Finanzierungsnachweis in Form eines Sperrkontos oder einer Verpflichtungserklärung, ein gültiger Reisepass sowie gegebenenfalls weitere von der Botschaft geforderte Unterlagen.
Nachweis der finanziellen Mittel
Für den Visumantrag ist üblicherweise ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erforderlich.
Gängige Anbieter für Sperrkonten sind unter anderem Fintiba, Expatrio, Studely, die Deutsche Bank und die Sparkasse. Die Wahl des Anbieters sowie die Anerkennung des Finanzierungsnachweises liegen im Ermessen der zuständigen Behörde.
Information zur Arbeitserlaubnis
Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs oder Studium dürfen in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, vorbehaltlich der im Aufenthaltstitel festgelegten Bedingungen.
Einreisebestimmungen nach Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige bestimmter Länder dürfen in der Regel für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen.
In vielen Fällen kann nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dies hängt von der individuellen Situation und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Vorschriften ab.
Staatsangehörige anderer Länder müssen üblicherweise vor der Einreise ein Sprachkursvisum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragen.
Einreise- und Visabestimmungen können sich ändern und variieren je nach Staatsangehörigkeit. Die abschließende Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Behörde.
Wichtige Hinweise
Antragstellende sind selbst für die Erfüllung aller Visumsvoraussetzungen verantwortlich.
Gebühren von Botschaften oder Behörden stehen unabhängig von der Sprachschule.
Anforderungen können je nach Staatsangehörigkeit und individueller Situation variieren.